FIBAV Hausverwaltung
Kompetent - zuverlässig
persönlich - transparent!
FIBAV Hausverwaltung
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Ihr Ansprechpartner: Herr Taraba
Rottorfer Straße 1
38154 Königslutter
Tel. : 05353 - 91 36 81
WEG Verwaltung
Die Verwaltung nach dem WEG-Gesetz
Bei der WEG-Verwaltung steht für uns der sachliche Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen und den übergeordneten Zielen und Pflichten der Gemeinschaft und der Verwaltung im Vordergrund.
Die Wünsche der Eigentümer gerade hinsichtlich Rendite, Wertsicherung und Wertsteigerung der gesamten Anlage und damit auch des einzelnen Sonder- und Teileigentums werden im Rahmen der Gegebenheiten umgesetzt.
Selbstverständlich führen wir auch die Verwaltung des Sondereingentums durch.
Wir sind um Transparenz der erbrachten Leistungen und um eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht.
Die Wirtschaftspläne, Abrechnungen und Auswertungen werden soweit wie möglich den individuellen Wünschen der Eigentümer angepasst.
Zurückliegende Wirtschaftsjahre können durch uns auf Wunsch kaufmännisch und juristisch aufgearbeitet werden.
Leistungsumfang der WEG-Verwaltung
Die Verwaltertätigkeit richtet sich im
Allgemeinen nach den §§ 20 ff des Wohnungseigentumgesetz und im Besonderen nach den zusätzlich vereinbarten Leistungen (gem. Angebot), der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und ferner den gefassten Beschlässen sowie dem Verwaltervertrag.
Ein pauschales Verwalterentgelt bedingt einen fest stehenden Leistungsumfang, welchen wir Ihnen hier auszugsweise vorstellen möchten.
Erfahrungsgemäß müssen Leistungen hinzukommen oder werden nicht benötigt, sodaß die individuelle Angebotsabgabe im Vordergrund stehen sollte.
Auf diesen Seiten können wir Ihnen nur einen kleinen Einblick in unsere Arbeit gewähren, ein persönlicher Termin vor Ort führt in der Regel zum gewünschten, individuellen Leistungsangebot durch uns.
Grundleistungen
Grundleistungen im Rahmen der Verwaltung von Wohneigentum
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach-/fachgerechte Verwaltung über das Gemeinschaftseigentum.
Wirtschaftsplan
Erstellung eines Wirtschaftsplanes
je Wirtschaftsjahr einschließlich ausgewiesener Verteilungsschlüssel je Kosten-/Einnahmeart, in Form von eines Gesamt-/ Einzelwirtschaftsplanes
gem. § 28 WEG je Einheit.
Jahresabrechnung
Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen
Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und
Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum.
Status
Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und
Dritten sowie die Kontostände.
Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - in unserem Büro oder einem anderen Ort zur Verfügung.
Eigentümerversammlung und Niederschrift
Eigentümerversammlungen
Durchführen einer Wohnungseigentümerversammlung mit dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem abgestimmten Zeitpunkt, auch an Wochenenden.
Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der
Verwalter den Vorsitz in der Versammlung und sorgt für
eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.
Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/ Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.
Controlling
Betreuung, Überwachung und Pflege aller Vertragsverhältnisse zwischen der Eigentümergemeinschaft und Dritten (u.a. Behörden, Lieferanten, Handwerker, Banken und Versicherungen).
Geldverwaltung
Einrichtung, Unterhaltung und Führung von auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bank-/Girokonten nebst Instandhaltungskonten sowie Kautions- und/oder sonstiger Rücklagenkonten.
Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Rechnungskontrolle
Rechnerische und sachliche Prüfung aller fakturierten Geschäftsvorgänge nebst Anweisung/Bezahlung.Einrichten der übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß zu führenden Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft, insbesondere:
- Hausgeldkonten je Sonder-/ Teileigentum;
- Einnahmekonten für Erträge;
- Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer);
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
- Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs,
- Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung.
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu
erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
durch jährliche Begehung der Wohnanlage nebst monatlichen Zwischenprüfungen
und quartalsweisen Ortsterminen mit dem Beirat (auf Wunsch).
Fachleute
Bestellung von Fachleuten auf Wunsch und Kosten der Gemeinschaft, sofern beschlossen.
Bauwesen Auftragsvergabe
Empfehlung
Erarbeitung von Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Durchführung von Preisverhandlungen, Vergabe von Aufträgen für das
Gemeinschaftseigentum (s. 10.4).
Klärung
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Schadensminderung
Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensprävention, -minderung
sowie -beseitigung.
Disposition
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der
Eigentümergemeinschaft bis zu einer Höhe von 1.000,00 € als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Instandhaltungsrückstellung,
sofern nichts anderes beschlossen.
Vertragswesen / Auftragsverwaltung
- Auslösen von Reparaturen
- Erstellung von Bauverträgen
- Qualitative und quantitative Bauüberwachung
- Aufmass und Rechnungskontrolle
- Prüfung der vertraglich geschuldeten Leistungen gem VOB / DIN / VOL / Herstellerbedingungen
- Verwaltung der Bauabzugssteuer / Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamt.
Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen,
Zwischen-/Schlussrechnungen sowie Teil-/Gesamtabnahmen.
Instandhaltung - Sofortmaßnahmen
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturm oder Elementarschäden, gem. § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG.
Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Schlüsselbestellungen
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus
der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum.
Technische Überwachung - Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Wahrnehmung der Prüfungstermine u.a. mit den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV/DEKRA etc.), hier u.a.
- Heizungsanlagen sowie der Klimatechnik
- Aufzugsanlagen
- Blitzschutzanlagen
- Lüftungsanlagen sowie CO2-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen),
- Notbeleuchtungen,
- Toren und sonstigen elektrischen Schließanlagen,
- Brandschutzeinrichtungen, Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen,
- Funktions-/Druckprüfungen von Löschanlagen und -behältern,
- Brandschutztüren, Rauchabzugsanlagen
Terminvereinbarung und Abrechnung mit den Beteiligten.
Selbstverständliches - Administrative Leistungen
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern,
Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange,
soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten
Leistungen veranlasst wurden.
Eigentümerwechsel - Änderung an den Eigentumsverhältnissen
Durchführung aller erforderlichen Arbeiten im Rahmen des Eigentümerwechselvorgangs (u.a. Information des Erwerbers, Ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen, Versicherungsmitteilung, Grundbuchanfragen etc.)
Sonstiges - Gerichtsverfahren
Bearbeitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten / Gerichtsverfahren wie
z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen.
über Vorgang und Status werden (außer Hausgeldklagen) die Eigentümer durch Rundschreiben informiert.
Sonstiges - Zwangsverwaltung & Zwangsversteigerung
Bearbeitung und Information der Eigentümer, Überwachung, ggf. Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft.